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4. Dezember 2015

Hauterkrankungen als Berufskrankheit? (gesponserter Beitrag)

Hauterkrankungen sind die am häufigsten verzeichneten Erkrankungen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die sogenannte Hornschicht dient als Schutzmauer des größten Organs, der Haut, gegenüber chemischen und anderen Einwirkungen. Viele Arbeitsstoffe überfordern diese Barriere und es kommt zu allergischen Reaktionen oder einer bleibenden Schädigung der Haut. Doch welche Hauterkrankungen sind anerkannte Berufskrankheiten und - wen treffen diese am häufigsten?

Anerkannte Berufskrankheiten der Haut

Welches medizinisches Leiden als Berufskrankheit anerkannt wird, regelt die Berufskrankheiten-Verordnung in BK Nr. 5101:

"Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller
Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können".

Entsprechend kann dies jede Hauterkrankung bzw. Symptomatik treffen, solange diese auf die Arbeitstätigkeit zurückgeführt werden kann und in starker Ausprägung auftritt. Dabei zeichnen sich Ekzeme für 90% aller beruflich bedingten Hauterkrankungen verantwortlich. Auch allergische Reaktionen, wie auch Hautschäden durch UV-Strahlen, werden häufig verzeichnet.

Ekzeme - häufigstes Erkrankungsrisiko

Ekzeme zeigen sich auf der Oberhaut durch Schuppung, Rötung, Knötchen, Nässen oder Bläschen. Diese Entzündungen sind allergisch oder toxisch bedingt und betreffen hauptsächlich Berufe, die mit Chemikalien umgehen. Doch auch Personengruppen, die mit feuchtigkeitsdichten Handschuhen Tätigkeiten ausführen (mehr als 2 Stunden täglich) oder häufig eine Desinfektion der Hände durchführen müssen (etwa 20 mal täglich), sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Dies betrifft vor allem Reinigungskräfte sowie die Heil-und Pflegeberufe.

Allergische Hautreaktionen

Allergische Reaktionen können bei Sofortkontakt oder andauerndem Kontakt auf sensibilisierten wie auch gesunden Hautstellen entstehen. Allergien vom Soforttyp, wie etwa durch Naturlatex verursacht, können zu Rötungen, Juckreiz, Schwellungen und Quaddeln führen, während der verzögerte Allergie-Typ (Spättyp) durch wiederholten Hautkontakt mit allergenen Stoffen sensibilisiert und sich erst nach Stunden oder Tagen eine Hautreaktion zeigt. Betroffen sind bei den beruflich bedingten Hauterkrankungen meist die Hände.

Hautkrebs am Arbeitsplatz

Personen, deren Tätigkeit häufig im Außenbereich bzw. bei direkter Sonneneinstrahlung stattfindet, erkranken deutlich häufiger an Hautkrebs, als der Bevölkerungsdurchschnitt. Besonders betroffen sind die Berufe in der Forst- und Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Bauwirtschaft, aber auch Piloten. Als Berufskrankheit Nummer 5103 anerkannt sind das Plattenepithelkarzinom sowie seine Vorstufen - die aktinischen Keratosen - sofern sie ein bestimmtes Ausmaß angenommen haben und damit multipel geworden sind.

Basalzellkarzinome und Melanome hingegen werden nicht als Berufskrankheit anerkannt, denn ein Nachweis, dass diese durch arbeitsbedingte UV-Strahlung verursacht werden, steht noch aus. Ebenso forscht die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) an den gesundheitlichen Auswirkungen von künstlichen Strahlungsquellen, wie etwa beim Schweißen.

Bekannte Auslöser von Hauterkrankungen

Feste Stoffe, Stäube und Dämpfe zählen zu den äußeren Einwirkungen, die eine Hauterkrankung auslösen können. Zu den gefährdenden chemischen Substanzen zählen unter anderem Latex, Farben, Lösemittel, Friseurchemikalien, Mehl, Nickel und Desinfektionsstoffe. Damit entfällt auf viele Berufsgruppen des gewerblichen Bereichs ein erhöhtes Risiko für eine berufsbezogene Erkrankung der Haut. Unter Umständen zeigt sich die Hautschädigung erst in einem späten Stadium. Diese beginnt meist mit Juckreiz und Brennen und entwickelt sich nach Monaten oder Jahren zu allergischen Kontaktekzemen.

Reizstoffe im Überblick:

  • Feinstaub, Mehl und Dampf
  • Latex
  • Farben und Lösemittel
  • Nickel
  • Desinfektionsmittel
  • Chemikalien des Friseurhandwerks

Risiko-Berufsgruppen

Friseure führen die Liste an, doch dicht dahinter folgen die Bäcker und Konditoren, die mit natürlichen Allergen, wie etwa Weizen, Aromen und Gewürzen oder mit Konservierungsmitteln und Antioxidantien in Kontakt kommen, wobei diese aufgrund der Inhalationen des feinen Staubs eher an Atemwegserkrankungen leiden. Gärtner und Floristen (UV-Strahlen, Pflanzenschutzmittel) sind ebenfalls einem erhöhten Risiko ausgesetzt, ebenso wie Küchenangestellte. Erst im letzten Drittel finden sich Maler, Lackierer und Anstreicher, die einen Großteil der Arbeitszeit mit Verdünnungen und Lacken in Kontakt kommen. Um die jeweiligen Gefahrenpotentiale zu ermitteln, steht Betroffenen die Allergen-Kontakt-Übersicht von 121doc zur Verfügung, die die einzelnen Reizstoffe mit verschiedenen Berufsgruppen in Beziehung setzt:

Berufskrankheiten und ihre Präventation

Um Erkrankungen der Mitarbeiter effektiv vorzubeugen, steht dem Arbeitgeber das Regelwerk TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" zur Verfügung, in dem Aussagen zu den Gefahrstoffen von hautbelastenden Tätigkeiten der Branche, aber auch klare Anforderungen an den Arbeitsplatz gemacht werden.

Intensive Präventionsstrategien der Verbände sowie verbesserte Behandlungen und Langzeittherapien helfen, mit rechtzeitigem Eingreifen die Berufskrankheit zu vermeiden. Bereits beim Auftreten von arbeitsbedingten Hautveränderungen, informiert der Betriebs- oder Hautarzt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Gemeinsam mit den Betroffenen wenden die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen den Berufsbildern angepasste Präventionsmaßahmen an.

Ursachenforschung als Präventation

Die Unfallversicherungsträger prüfen die Arbeitsbedingungen des Betroffenen, um akute Gefährdungen sowie weitere Verschlimmerungen des Zustandes zu vermeiden. So werden Alternativen zu Chemikalien am Arbeitsplatz geprüft und die persönlichen Schutzmaßnahmen verbessert. Ziel ist es, den Arbeitnehmer im Beruf zu halten - und dabei kommt es fast immer auch zu Verbesserungen im betrieblichen Arbeitsschutz.

Verschlimmert sich der Patientenzustand, bieten die
Unfallversicherungsträger auch stationäre Heilverfahren in spezialisierten Kliniken an – die tertiäre Individualprävention; die Kosten übernehmen die Träger. Speziell zur Vermeidung von arbeitsbedingtem Hautkrebs arbeiten die Verbände mit den Arbeitgebern effektiv zusammen, um wirksame Sonnen- und Strahlenschutz-Lösungen zu entwickeln. Organisatorische Änderungen am Arbeitsplatz sind eine weitere Option, die auch der Betroffene mit seinem Arbeitgeber umsetzen kann. So lassen sich zwischen den Parteien persönliche Präventionsstrategien entwickeln, um beispielsweise die Arbeitszeit zu verlagern oder eine geeignetere, schützende Berufsbekleidung zu tragen.

Hinweise: Die Inhalte auf www.hautkrankheiten-portal.de dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine ärztliche Behandlung, Untersuchung oder Diagnose. Es handelt sich um journalistische, nicht zwangsläufig ärztliche Abhandlungen. Bei Beschwerden solltest du also einen Arzt aufsuchen. Dennoch legen wir größten Wert auf die Qualität unserer Inhalte.

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